Feel Good Manager/in ab sofort geschütze Berufsbezeichnung

Seit einigen Monaten erst geistert der Begriff des Feel Good Managers oder der Feel Good Managerin durch die Startup-Szene. Viel zu lange war dieser Begriff unreglementiert, entschied nun die Bundesregierung und legte einen Gesetzesentwurf vor, der strenge Vorschriften an die neue Berufsgruppe stellt. So soll, wenn es nach der Opposition geht, die gesetzliche Berufsbezeichnung „Gutfühlverwaltungsfachangestellte/r“ lauten. Der Begriff Feel Good Manager ist jedoch weiterhin als internationale Variante zulässig.

[Tweet „Aus dem Feel Good Manager wird nun der Gutfühlverwaltungsfachangestellte“]

Zukünftig bieten alle deutschen Hochschulen und Universitäten mit humanistischer Prägung einen Bachelorstudiengang als Gutfühlverwaltungsstudium an. Schnupperkurse für interessierte Abiturienten soll es bereits zu Beginn des kommenden Wintersemesters geben. Wer nach dem Basisstudium noch ein gutes Gefühl hat, kann und sollte als Wohlfühlstudium noch einen Master anschließen. Für die Berufszulassung ist dieser sogar unerlässlich. Mit dem Bachelor of Feel Good können lediglich Berufe wie Heilpraktiker oder Crowdfunding-Berater ergriffen werden.

Während des Masterstudiengangs kann eine Spezialsierung in Physik (Arbeitsatmosphären-Manager), in Schauspiel (Angewandter Pausenclown) oder in Ernährungswissenschaft (Fortune Cookie Manager) belegt werden, welche auch Quereinsteigern einen Zugang zum Abschluss Master of Feel Good Management ermöglichen sollen. Ausländische Feel Good Manager müssen neben einem Deutschtest und einer entsprechenden Berufsqualifikation außerdem eine Weiterbildung beim Feel Good Guru Prof. h.c. Fips Asmussen belegen. Jeder Betrieb ab 15 Mitarbeitern soll nach dem Willen der Bundesregierung zukünftig auch mindestens einen Feel Good Employee bestellen, der für das Herumkaspern und kleinere Streiche am Arbeitsplatz zuständig ist.

In der Regierungserklärung klingt das wie folgt:

Wer Gutfühlverwaltung ohne Gutfühlverwaltungsfachangestellte/r oder Feel Good Manager/in zu sein, praktizieren oder sich gut fühlende Mitarbeiter beschäftigen will, bedarf dazu der Erlaubnis nach § 1 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Wohlfühlkunde und Gutfühlverwaltung ohne Bestallung (Gutfühl-Inkorporations-Gesetz – GUTFIG) vom 26.03.2015, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.03.2015. Ausübung der Gutfühlverwaltung (Feel Good Management) ist dabei jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Schlechtbefinden, Unwohlsein oder körperlichen Leiden bis hin zum Tod in einem Gewerbeunternehmen oder einer auf den Erwerb von Geld- oder Sachleistungen ausgerichteten Einrichtung oder Einzelperson, auch wenn sie im Dienst oder Auftrag von anderen ausgeübt wird (§ 1 Abs. 2 GUTFIG). Nach § 3 GUTFIG stellt die Ausübung der Gutfühlverwaltung oder des Gutfühlens ohne Erlaubnis einen Straftatbestand dar.

„Mitarbeiter, die sich wohlfühlen, sind produktivere Mitarbeiter,“ weiß nicht nur Dr. Hermann Burdack von der Unternehmensberatung Bienbaum & Söhne. Auch führende Verwaltungspsychologen sprechen schlecht geführten Unternehmen jegliche Marktchancen ab. „Ohne Kaffee geht bei mir morgens nichts,“ lässt sich auch Peter Rothwild aus der Agentur Gold-Bambi zitieren, „und den bringt bei uns seit Jahren schon die Nicole“. Nicole Lehmann ist eine von Deutschlands ersten zertifizierten und staatlich zugelassenen Feel Good Managerinnen und darauf besonders stolz.

Das Studium habe sie in nur 2 Jahren als Fernstudium neben der Arbeit absolviert. „Von der Arbeit nach Hause kommen und sich gleich wohlfühlen, war dabei das schwierigste,“ sagt sie. Mittlerweile hat sie aber gelernt im Job gute Mine zu machen. Statt über ihr Beinahe-Burnout spreche sie mittlerweile viel häufiger über die Notwendigkeit von Team-Events oder lustige Katzenvideos. Gelernt hat sie das im Lehrplan, der eine komplette Vorlesung über Büro-Therapietiere vorsieht.

Damit, so sagt Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, wolle man Deutschland als Wirtschaftsstandort für ausländische Investoren noch attraktiver machen und insbesondere die Digitalwirtschaft nachhaltig stärken. Die Grünen, die dem Vorschlag zunächst ablehnend gegenüber gestanden hatten, prüfen nun, inwieweit sich stimmungsaufhellende Mittel wie Marijuana-Rauchwaren oder Hasch-Cookies zukünftig als Büromaterial klassifizieren lassen.

Titelbild: New Office von Phil Whitehouse [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons und Clown von Steve Smilie Norman [Public domain], via Wikimedia Commons